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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 11 L 4.16   

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https://dejure.org/2016,8598
OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 11 L 4.16 (https://dejure.org/2016,8598)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.04.2016 - 11 L 4.16 (https://dejure.org/2016,8598)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. April 2016 - 11 L 4.16 (https://dejure.org/2016,8598)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 94 VwGO, § 124 Abs 2 VwGO
    Aussetzung eines Verfahrens wegen Anhängigkeit eines Berufungszulassungsverfahrens zur gleichen Rechtsfrage

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 94 VwGO
    Erstinstanzliche Aussetzung des Verfahrens; fehlende Vorgreiflichkeit eines Berufungszulassungsverfahrens; gleiche Rechtsfrage; keine analoge Anwendung des § 94 VwGO; Beschwerdestattgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 639
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2009 - 4 E 1358/08

    Voraussetzungen für eine Verfahrensaussetzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 11 L 4.16
    Dies schließt es aus, bei anderen "Parallelverfahren", die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, auf eine analoge Anwendung des § 94 VwGO zurückzugreifen, soll das gesetzliche Wertungssystem nicht unterlaufen werden, vgl. OVG NRW - juris Rn. 7 ff., und vom 15. Januar 2009 - 4 E 1358/08 -, juris Rn. 2; Rudisile, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, Loseblatt, Band 2, Stand: September 2011, § 94 Rn. 43.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2012 - 2 E 482/12

    Aussetzung eines Verfahrens gemäß § 94 VwGO analog zwecks Abwartens der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 11 L 4.16
    Insoweit verweist der Senat auf die überzeugenden Ausführungen des OVG NRW im Beschluss vom 6. Juni 2012 - OVG 2 E 482/12 -, juris Rz. 11 bis 15:.
  • OVG Niedersachsen, 20.05.2015 - 7 OB 18/15

    Vorgreiflichkeit im Sinne des § 94 VwGO

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 11 L 4.16
    Vorgreiflichkeit in Sinne dieser Regelung liegt dann vor, wenn kraft Gesetzes oder rechtslogisch die Entscheidung in einem anhängigen Verfahren von dem Bestehen oder Nichtbestehen des im anderen Verfahren anhängigen Rechtsverhältnisses abhängt (OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. Mai 2015 - 7 OB 18/15 -, Rn. 3, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2015 - 11 L 30.15

    Ablehnung der Aussetzung des Verfahrens wegen anhängiger Verfahren mit gleichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 11 L 4.16
    Denn der Umstand, dass dies im dortigen Verfahren entschieden werden könnte, besitzt schon keine Bindungswirkung für den vorliegenden Rechtsstreit, zumal auch die Gültigkeit dieser Rechtsnorm kein Rechtsverhältnis im Sinne des § 94 VwGO darstellt (Beschluss des Senats vom 30. November 2015 - OVG 11 L 30.15 -, juris Rz. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 22.09.2009 - 19 B 09.567

    Ausländerrecht/Ausweisung; Anwendung § 94 VwGO wegen Parallelverfahren vor

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.04.2016 - 11 L 4.16
    Würde man aber bereits jeden "rechtslogisch tatsächlichen Einfluss" für eine analoge Anwendung des § 94 VwGO genügen lassen, so Bay. VGH, Beschluss vom 22. September 2009 - 19 B 09.567 -, juris Rn. 1, würde die vom Gesetzgeber gezogene strikte Trennung zwischen der Aussetzung einerseits und dem nur mit Zustimmung der Beteiligten möglichen Ruhen des Verfahrens andererseits "verwischt" werden.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.04.2017 - 3 L 134/14

    (Keine) Verfahrensaussetzung bei zeitgleicher anderweitiger Klärung einer

    Die Aussetzung eines Verfahrens nach § 94 VwGO kommt nicht in Betracht, wenn sie der Klärung einer Frage dienen soll, die in einem Rechtsstreit aufgeworfen wird, der im Stadium des Berufungszulassungsverfahrens schwebt (im Anschluss an OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 20.04.2016 - OVG 11 L 4.16 - NVwZ-RR 2016, 639).(Rn.30).

    Hier werden somit nicht materielle Rechtsfragen geklärt, die auch für ein anderes Verfahren entscheidungserheblich sein könnten (OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 20.04.2016 - OVG 11 L 4.16 - NVwZ-RR 2016, 639, zit. nach juris).

  • VGH Bayern, 19.08.2020 - 4 C 20.1668

    Aussetzung eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bei Verdacht einer Straftat

    Insbesondere lässt der Gesetzgeber die Aussetzung nur in engen Grenzen zu, während er das Ruhen des Verfahrens von einem übereinstimmenden Antrag der Beteiligten abhängig macht (vgl. OVG Berlin-Bbg, B.v. 20.4.2016 - 11 L 4.16 - NVwZ-RR 2016, 639 Rn. 7).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2022 - L 7 AS 1091/22

    Zulässigkeit der Aussetzung eines sozialgerichtlichen Klageverfahrens Keine

    Der Umstand, dass das auch das gegen eine Aussetzungsentscheidung geführte Beschwerdeverfahren gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 3 RVG eine gesonderte gebührenrechtliche Angelegenheit darstellt, in der den Prozessbevollmächtigten zusätzliche Gebühren (gemäß Nr. 3501, Nr. 3515 und Nr. 1006 VV RVG, vgl. dazu auch Gierke, SGb 2022, 341, 347) anfallen (Gierke, a.a.O.; Hansens, a.a.O.; BGH, Beschluss vom 12.10.2021, a.a.O., Rn. 3; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, a.a.O., Rn. 44) gebietet ein andere rechtliche Betrachtung nicht (a.A. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.04.2016 - OVG 11 L 4.16 -, Rn. 9, juris).
  • VG Regensburg, 05.04.2017 - RN 8 K 16.31882

    Erfolglose Asylklage eines afghanischen Staatsangehörigen

    Liegen die Voraussetzungen einer Aussetzung nach § 94 VwGO nicht vor, soll dieses Interesse im Grundsatz nur dann zurückstehen, wenn die Beteiligten einvernehmlich einem Ruhen des Verfahrens und damit einem Hinausschieben einer Sachentscheidung zustimmen (vgl. OVG Münster, B v. 6.6.2012 - OVG 2 E 482/12 -, juris Rz. 11 bis 15; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 20.4.2016 - OVG 11 L 4.16 - juris Rn. 6 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2016 - 11 L 8.16

    Immissionsschutzrecht: Genehmigung von Windkraftanlagen; Aussetzung des

    Im Übrigen hat der Senat mit Beschluss vom 20. April 2016 (OVG 11 L 4.16) entschieden, dass auch diesbezüglich eine Aussetzung gemäß oder analog § 94 VwGO nicht in Betracht kommt.
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